Die Eigentumspolitik in Zypern
Widerspüchliche Argumente zwischen Bizonalität und Menschenrechten bei den zwei zypriotischen Gemeinschaften
von Ayla Gürel & Kudret Özersay
erschienen als PRIO Report 3/2006
Übersetzung der Zusammenfassung von Eckart Kuhlwein
Die Eigentumsfrage ist vielleicht der komplexeste und umstrittenste Aspekt des Zypern-Problems, wegen der zahlreichen und unterschiedlichen gesetzlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren. Am wichtigsten ist jedoch die politische Bedeutung, die beide Seiten in Zypern dieser Frage geben. Das wird deutlich bei der Art und Weise, wie dieses Thema mit zwei grundsätzlichen Parametern für jede künftige Lösung verbunden ist: Bizonalität im Fall der türkischen, Anerkennung der Menschenrechte im Fall der griechischen Zyprioten. Bizonalität und Anerkennung der Menschenrechte sind Prinzipien, denen angeblich beide Seiten zustimmen. Jedoch, wie in diesem Bericht beschrieben, fehlt eine gemeinsame Interpretation dieser Prinzipien. Das ist ein wichtiger Faktor, der die Eigentumsfrage so schwierig macht.
Dieser Bericht ist der Versuch die tiefere politische und normative Bedeutung zu verstehen, um die offiziellen Positionen beider Seiten besser einschätzen zu können. Zu diesem Zweck prüfen wir griechisch- und türkisch-zypriotische Sichtweisen zu diesem Thema und die Meinungen der beiden Gemeinschaften, wie die Fragen gelöst werden könnten.
Am Beginn müssen ein paar Tatsachen und Zahlen stehen. Diese spiegeln das Ausmaß der Schwierigkeiten wider, die mit der Eigentumsfrage verbunden sind, inklusive der bedeutenden Differenzen bei den Zahlen beider Seiten für griechisch-zypriotisches bzw. türkisch-zypriotisches Grundeigentum. Zum Beispiel: Während die griechisch-zypriotische Seite den Anteil von griechisch-zypriotischem Land im Norden (1974) auf 78,5 Prozent des Privatlandes schätzt, kommt die türkisch-zypriotische Seite nur auf 63,8 Prozent. Ähnlich sind die türkisch-zypriotischen Schätzungen für die eigenen Ansprüche, nämlich 33 Prozent alles Privatlandes im Norden und 22 Prozent im Süden, erheblich höher als die Zahlen der griechischen Zyprioten, nämlich 21,2 Prozent im Norden und 13,9 Prozent im Süden.
Die griechischen Zyprioten behaupten, dass die Eigentumsfrage ein wesentliches Thema der Menschenrechtsverletzung sei, und deshalb nur mit dem fundamentalen Prinzip der Beachtung der Menschenrechte gelöst werden könne. Sie interpretieren dies als Forderung, allen vertriebenen oder geflüchteten Menschen den Anspruch auf uneingeschränkte Rückgabe und die Rückkehr zu ihren früheren Häusern und Grundstücken zu geben, unabhängig insbesondere auch von jeder bizonalen Konstruktion. Die türkischen Zyprioten auf der anderen Seite beharren darauf, dass dies "dem fundamentalen Prinzip der Bizonalität" widersprechen würde. Während sie den Grundsatz der Achtung der Menschenrechte akzeptieren, bestehen sie auf Einschränkungen bei der Ausübung des Rechts auf Eigentum und auf Rückkehr der vertriebenen Personen insoweit diese als Vorsorge und Schutz für die Bizonalität erforderlich sind. Dies bringe nach ihrer Ansicht die weitest gehende Anerkennung der derzeitigen Besiedelung mit sich. Daher rührt der türkisch-zypriotische Wunsch nach einem globalen Tausch und einer Entschädigungslösung bei den Grundstücksforderungen.
Dieser Bericht untersucht Verbindungen zwischen den unterschiedlichen Positionen beider Seiten über die Eigentumsfrage und ihren Perspektiven für die Lösung des Zypern-Problems. Eine besonders nützliche Fragestellung ist der Kontrast zwischen türkisch- und griechisch-zypriotischen Sichtweisen in Bezug auf die türkische Militäroperation 1974 und die daran anschließende Situation.
Die türkischen Zyprioten sehen allgemein die Ereignisse vom Juli 1974 als Wendepunkt in der Zypern-Frage und ganz besonders in ihrem Kampf - seit 1963 - gegen die Abwertung zu zweitklassigen Bürgern in einem griechisch-dominierten Staat. Sie sehen die gegenwärtige faktische Situation geradezu als Verwirklichung der Bizonalität. Alles was noch nötig ist, wäre die Rückgabe von ein bisschen Territorium an die griechisch-zypriotische Seite. Diese Teilung der Insel wird von den türkischen Zyprioten als die einzige Möglichkeit angesehen ihre Sicherheit - einschließlich der wirtschaftlichen Sicherheit - und ihre Freiheit angesichts eines offensichtlich nicht nachlassenden griechisch-zypriotischen Herrschaftsanspruchs über die Insel zu garantieren. Ein Faktor hat bei der Rechtfertigung und der Stärkung der türkisch-zypriotischen Überzeugung eine bedeutsame Rolle gespielt, was Bizonalität meint und was das für die Eigentumsfrage bedeutet: Das ist die türkisch-zypriotische Deutung des Wiener Übereinkommens von 1975 als eine Vereinbarung über den Bevölkerungsaustausch zwischen den Gebieten nördlich und südlich der Trennungslinie. Wir vertreten in diesem Bericht die Ansicht, dass die türkisch-zypriotische Bewertung dieses Übereinkommens einseitig und unangebracht ist.
Die griechischen Zyprioten betrachten dagegen die Ereignisse von 1974 als Einschnitt für den Beginn des Zypern-Problems, das sie als Problem der "Invasion und Besetzung des Drittels unseres Landes durch die Türkei" ansehen. Die griechisch-zypriotische Seite widerspricht dem türkisch-zypriotischen Verständnis von Bizonalität, deren Schlüsselfrage die Schaffung einer türkisch-zypriotischen Zone im Nordteil der Insel ist. Die meisten griechischen Zyprioten empfinden das als schmerzlich, weil sie das unter anderem als Ausrottung im Norden all dessen ansehen, was historisch "griechisch" ist, und weil sie glauben, dass das Teil einer Entwicklung sei, die sie "türkischen Expansionismus" nennen mit dem Ziel, den ursprünglich griechischen Charakter Zyperns in einen türkischen zu verwandeln.
Deshalb ist ihr Ziel eine Lösung, welche die durch diese türkische Strategie vollendeten Tatsachen zurückdreht. Das ist der Zusammenhang, in dem griechische Zyprioten die absolute Wiederherstellung des Prinzips der Anerkennung der Menschenrechte als einzige Möglichkeit zur Wiedergutmachung der Vertreibungen und ihre Rückkehr auf das "Land ihrer Vorfahren" fordern. Das ist eine Forderung, die über Individualrechte hinausgeht: Es geht auch ganz besonders um kollektive Rechte, besonders "um das Recht des zypriotischen Hellenismus auf das Land der Vorfahren". Das hat manchen der griechischen Zyprioten in unzulässiger Weise dazu verleitet, Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Sachen Grundeigentum gegen die Türkei als effektive Anerkennung eines solchen kollektiven Rechts zu betrachten.

